Rechtssicherer Versand von Newslettern


26.10.2006

Die Rechtslage im E-Mail Marketing ist eigentlich eindeutig: "Werbung unter Verwendung von[…] elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung des Adressaten vorliegt" …ist eineunzumutbare und damit unzulässige Belästigung (UWG, §7). Aber was genau bedeutet dieseRegelung für die Praxis und wie können Adressen rechtssicher gewonnen werden? Wir habendie wichtigsten rechtlichen Aspekte für Sie zusammengestellt.

Alle Adressaten müssen dem Empfang des Newsletters ausdrücklich zugestimmt haben (Opt-In-oder Double Opt-In-Verfahren) (UWG, §7).

Diese Einwilligung muss jederzeit widerrufen werden können. Hierfür muss jede verschickteE-Mail einen entsprechenden Abmeldelink enthalten. Auf die Widerrufsmöglichkeit solltenSie bereits auf der Anmeldeseite hinweisen.

Die generierten Adressen dürfen nicht weiterverkauft oder vermietet werden.

Bei der Anmeldung darf lediglich das Feld für die E-Mail-Adresse ein Pflichtfeld sein, daauch ein anonymer Bezug des Newsletters möglich sein muss ("Datensparsamkeit", §4 TDDSG).Jeder Newsletter muss eine Anbieterkennzeichnung enthalten, d.h. ein vollständiges undrechtsgültiges Impressum und die Angabe der Verantwortlichkeit im Sinne des Presserechts(V.i.S.d.P.)

Aber wie verhält es sich mit E-Mails an Kontakte, mit denen bereits eineGeschäftsbeziehung besteht? Hier greift das so genannte "implizite Einverständnis": Anbestehende Kontakte dürfen E-Mails geschickt werden, wenn alle der folgenden Bedingungenerfüllt sind:

  • Das Unternehmen hat die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware odereiner Dienstleistung erhalten.
  • Die E-Mail-Adresse wird ausschließlich für die Bewerbung eigener Waren oderDienstleistungen verwendet.
  • Der Kunde hat der Verwendung nicht widersprochen.
  • Der Kunde wurde bereits bei der Generierung der Adresse auf das Widerspruchsrechthingewiesen.Empfehlung: Auch wenn das implizite Einverständnis den E-Mail-Versand an bestehendeKontakte unter Berücksichtigung der oben stehenden Aspekte gestattet, ist dieses Vorgehenin der Praxis nicht empfehlenswert. Die meisten User reagieren genervt, wenn sie plötzlicheinen Newsletter von einem Online-Shop erhalten, nur weil sie dort vor zwei Jahren etwasbestellt haben.

Es gilt also, nicht nur die rechtliche Situation zu beachten, sondern sichauch in die Empfänger hineinzuversetzen. Und für viele Empfänger ist jeder Newsletter, densie nicht ausdrücklich abonniert haben, unerwünscht und damit Spam. Aus diesem Grund istes ratsam, vor dem Newsletterversand auch von den bestehenden Kontakten die ausdrücklicheErlaubnis einzuholen - am sichersten geschieht dies auf dem Postweg.


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